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Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

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Ohne Bauantrag darf ein Zaun im Ort in 14 Ländern bis 2 Meter hoch sein. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Zäune im Ort gar keine Höhe, dort brauchen Sie dafür keinen Antrag. Außerhalb des Orts gilt diese Freiheit fast nirgends. Auch ohne Antrag müssen Sie Bebauungsplan und Nachbarrecht einhalten.

Ohne Bauantrag im Ort, 14 Länder
bis 2 Meter
Bauordnung Nordrhein-Westfalen, gleichlautend in 13 weiteren Ländern, Stand 2. Oktober 2026
Länder ohne Höhengrenze im Ort
2 von 16
Landesbauordnung Baden-Württemberg, Stand 2. Oktober 2026
Hamburger Vorgarten, nur durchbrochen
höchstens 1,5 Meter
Hamburgische Bauordnung, Stand 2. Oktober 2026
Ein Zollstock wird an einen hohen Holzzaun an der Grundstücksgrenze gehalten
Mit dem Zollstock wird die Höhe eines Holzzauns an der Grenze nachgemessen. Bild: KI generiert.

Bis 2 Meter ohne Bauantrag in 14 Ländern

Ob Sie für einen Zaun einen Bauantrag brauchen, steht in der Bauordnung Ihres Landes. In 14 Ländern dürfen Sie im Ort bis 2 Meter hoch ohne Antrag bauen. In Baden-Württemberg brauchen Sie für einen Zaun im Ort keinen Antrag, egal wie hoch. Eine Höhengrenze nennt die Bauordnung dort nicht, und Rheinland-Pfalz macht es genauso.

Die Tabelle zeigt die Höhe ohne Antrag für alle 16 Länder. In 14 Ländern sind es 2 Meter. Die dritte Spalte nennt, was zusätzlich gilt, vor allem außerhalb des Orts.

Zaunhöhe ohne Bauantrag im Ort, Stand 2. Oktober 2026
LandHöhe ohne Antrag im OrtWas zusätzlich gilt
Baden-Württembergkeine HöhengrenzeAußerhalb des Orts nur offene Zäune ohne Sockel für Land- und Forstwirtschaft
Bayernbis 2 MeterGilt ausdrücklich auch für Sichtschutzzäune
Berlinbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Brandenburgbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Bremenbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts und nicht, wo eine Satzung der Gemeinde Zäune regelt
Hamburgbis 2 MeterIm Vorgarten und an Straßen höchstens 1,5 Meter und durchbrochen
Hessenbis 2 MeterGilt auch für Sichtschutzzäune, außerhalb des Orts nur für offene Zäune
Mecklenburg-Vorpommernbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Niedersachsenbis 2 MeterGemessen über dem Gelände, außerhalb des Orts nur nahe einem bewohnten Gebäude
Nordrhein-Westfalenbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Rheinland-Pfalzkeine HöhengrenzeNicht außerhalb des Orts und nicht nahe Kultur- und Naturdenkmälern
Saarlandbis 2 MeterGilt ausdrücklich auch für Sichtschutzwände
Sachsenbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Sachsen-Anhaltbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Schleswig-Holsteinbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts
Thüringenbis 2 MeterNicht außerhalb des Orts

Im Vorgarten und an der Straße gilt oft weniger

Hamburg ist das einzige Land, das die Höhe im Vorgarten selbst begrenzt. Dort darf ein Zaun an der Grenze zu Straßen, Wegen und Grünflächen höchstens 1,5 Meter hoch sein. Dasselbe gilt zum Nachbarn, so weit der Vorgarten reicht. Gemessen wird vom eigenen Grundstück aus, und der Zaun muss durchbrochen sein, also nicht blickdicht. Gewerbegrundstücke dürfen geschlossen bis 2,25 Meter hoch einzäunen.

In den anderen Ländern regeln das die Gemeinden. Viele Bebauungspläne erlauben im Vorgarten nur niedrige Zäune oder Hecken. Solche Vorgaben aus Bebauungsplan und Satzung können Höhe, Material und Farbe betreffen.

An Einfahrten und Kreuzungen kann zusätzlich ein Sichtfeld frei bleiben müssen, damit Autofahrer Kinder und Radfahrer rechtzeitig sehen. Dort darf zwischen 0,8 und 2,5 Meter Höhe nichts die Sicht versperren, auch kein blickdichter Zaun.

Außerhalb des Orts brauchen Sie meist einen Antrag

Die Freiheit ohne Bauantrag gilt nur im Ort. Außerhalb der bebauten Ortsteile, also an Feldern, Wiesen und am Waldrand, brauchen Sie in fast allen Ländern einen Antrag, auch für einen niedrigen Zaun. Der Grund ist der Schutz der freien Landschaft. Dort soll möglichst wenig gebaut werden.

  • Offene Zäune ohne Sockel für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb sind in vielen Ländern ausgenommen, etwa als Weidezaun.
  • Hessen erlaubt außerhalb des Orts offene Zäune ohne Antrag.
  • Niedersachsen erlaubt einen Zaun ohne Antrag, wenn er zu einem höchstens 50 Meter entfernten Gebäude mit Wohn- oder Arbeitsräumen gehört.

Liegt Ihr Grundstück am Ortsrand, fragen Sie beim Bauamt, ob es noch zum Ort zählt. Die Grenze verläuft nicht immer dort, wo das Ortsschild steht.

Ohne Bauantrag gelten trotzdem Bebauungsplan und Nachbarrecht

Ohne Bauantrag heißt nicht ohne Regeln. Auch dann gilt, was Bebauungsplan und Nachbarrecht vorschreiben, nur prüft es vorher niemand. Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauherr.

  • Der Bebauungsplan kann Höhe, Material, Farbe oder einen offenen Vorgarten vorschreiben.
  • Eine Satzung der Gemeinde kann Zäune in der ganzen Gemeinde oder in einem Viertel regeln.
  • Das Nachbarrecht Ihres Landes kann einen Abstand verlangen, in Baden-Württemberg etwa für geschlossene Zäune über 1,5 Meter.
  • Steht ein Baudenkmal in der Nähe, brauchen Sie oft eine Erlaubnis der Denkmalbehörde.

Den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde darf jeder einsehen. Die Gemeinde muss ihn bereithalten und auf Nachfrage über seinen Inhalt Auskunft geben. Viele Gemeinden stellen ihre Pläne auch ins Internet.

Ein zu hoher Zaun kann wieder weg müssen

Meldet der Nachbar einen zu hohen Zaun, prüft die Bauaufsicht. Ist er nicht erlaubt, kann sie verlangen, dass Sie ihn kürzen oder abbauen. In Nordrhein-Westfalen kann sie schon während des Baus die Arbeiten stoppen. Den Abbau ordnet sie an, wenn sich der Fehler nicht anders beheben lässt.

Teuer wird ein zu hoher Zaun vor allem, weil Sie ihn zweimal bezahlen und oft lange mit dem Nachbarn streiten. Messen Sie deshalb vor der Bestellung nach und rechnen Sie Sockel und Pfostenkappen in die Höhe ein.

Höher als erlaubt geht nur mit Bauantrag

Brauchen Sie einen höheren Zaun, etwa als Schallschutz an einer lauten Straße, stellen Sie einen Bauantrag. Er geht an die untere Bauaufsicht, meist beim Kreis oder bei der Stadt. In Nordrhein-Westfalen muss die Behörde in 10 Arbeitstagen prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Im einfachen Verfahren entscheidet sie dann innerhalb von 6 Wochen.

Fragen Sie vor dem Bauantrag für Ihren Zaun beim Bauamt nach, ob ein höherer Zaun an Ihrer Stelle überhaupt Chancen hat.

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Zaun in Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigung sein?

In Nordrhein-Westfalen darf ein Zaun im Ort bis 2 Meter hoch ohne Bauantrag stehen. Außerhalb des Orts gilt diese Freiheit nicht. Ein Bebauungsplan kann weniger erlauben.

Brauche ich in Baden-Württemberg einen Bauantrag für einen 2,5 Meter hohen Zaun?

Für einen Zaun im Ort brauchen Sie in Baden-Württemberg keinen Bauantrag, auch nicht bei 2,5 Meter. Das Nachbarrecht verlangt aber, dass eine geschlossene Wand über 1,5 Meter um das Stück von der Grenze abrückt, das sie höher ist. Eine 2,5 Meter hohe Holzwand steht dann 1 Meter von der Grenze entfernt.

Gilt die Grenze von 2 Metern auch für Sichtschutzzäune?

Die Grenze von 2 Metern gilt auch für Sichtschutzzäune, weil sie baurechtlich Zäune sind. Bayern, Hessen und das Saarland nennen den Sichtschutz in ihrer Bauordnung sogar ausdrücklich. In Hamburger Vorgärten sind blickdichte Zäune nicht erlaubt.

Was passiert, wenn mein Zaun höher ist als ohne Bauantrag erlaubt?

Ist Ihr Zaun höher als ohne Bauantrag erlaubt, kann die Bauaufsicht verlangen, dass Sie ihn kürzen oder abbauen. Oft beginnt das mit einer Beschwerde des Nachbarn. Einen höheren Zaun können Sie nachträglich beantragen, ob er genehmigt wird, ist aber offen.

Wo erfahre ich, ob ein Bebauungsplan meinen Zaun regelt?

Ob ein Bebauungsplan Ihren Zaun regelt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Jeder darf den Plan einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen. Viele Gemeinden veröffentlichen ihre Pläne im Internet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Landesbauordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 16. März 2026, Anhang 1 Nummer 7, Land Baden-Württemberg, Landesrecht,
  2. Art. 57 Bayerische Bauordnung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Freistaat Bayern, Bayerische Staatskanzlei,
  3. § 61 Bauordnung für Berlin, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Land Berlin, Gesetze und Verordnungen,
  4. § 61 Brandenburgische Bauordnung, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Land Brandenburg, BRAVORS,
  5. § 61 Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Freie Hansestadt Bremen, Transparenzportal,
  6. Hamburgische Bauordnung, § 8 und Anlage zu § 61, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesrecht,
  7. § 63 Hessische Bauordnung mit Anlage, Nummer 7.1, Land Hessen, Hessenrecht,
  8. § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesrecht,
  9. § 60 Niedersächsische Bauordnung mit Anhang Nummer 6.1, Land Niedersachsen, NI-VORIS,
  10. Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018, Fassung ab 1. September 2026, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE,
  11. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, § 62 Genehmigungsfreie Vorhaben, Land Rheinland-Pfalz, Landesrecht,
  12. § 61 Landesbauordnung Saarland, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Saarland, Bürgerservice,
  13. § 61 Sächsische Bauordnung, Verfahrensfreie Vorhaben, Freistaat Sachsen, REVOSax,
  14. § 60 Bauordnung Sachsen-Anhalt, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht,
  15. § 61 Landesbauordnung Schleswig-Holstein, Verfahrensfreie Vorhaben, Land Schleswig-Holstein, Gesetze-Rechtsprechung,
  16. § 63 Thüringer Bauordnung vom 2. Juli 2024, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Freistaat Thüringen, Landesrecht,
  17. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, §§ 7 und 11, Land Baden-Württemberg, Landesrecht,
  18. § 10 Baugesetzbuch, Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  19. § 35 Baugesetzbuch, Bauen im Außenbereich, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  20. Gute Sicht bringt Sicherheit, Merkblatt zu Sichtfeldern an Einmündungen, Kreis Steinfurt, Straßenbauamt,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.