Einen Bauantrag brauchen Sie nur in wenigen Fällen
Die meisten Gartenzäune brauchen keinen Bauantrag. Im Ort dürfen Sie in 14 Ländern bis 2 Meter hoch ohne Antrag bauen, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sogar ohne Höhengrenze. Ein Antrag wird erst in diesen Fällen nötig.
- Der Zaun soll höher werden als 2 Meter, etwa als Schallschutz an einer lauten Straße.
- Das Grundstück liegt außerhalb des Orts, also an Feldern, Wiesen oder am Waldrand.
- In Bremen regelt eine Satzung der Gemeinde Zäune an der Stelle, an der Sie bauen wollen.
Steht ein Baudenkmal auf dem Grundstück oder daneben, brauchen Sie oft zusätzlich eine Erlaubnis der Denkmalbehörde. Ob Ihr Zaun ohne Antrag auskommt, hängt von der Höhe ohne Genehmigung in Ihrem Land ab.
Erst nachfragen, dann zeichnen
Bevor Sie Pläne zeichnen lassen, lohnt ein Anruf beim Bauamt. Fragen Sie, ob Ihr Zaun einen Antrag braucht und ob er an dieser Stelle Aussicht auf Erfolg hat. Viele Bauämter bieten dafür Sprechzeiten an.
Für eine verbindliche Antwort gibt es den Vorbescheid. Mit ihm klären Sie einzelne Fragen schon vor dem Bauantrag, etwa ob ein 2,5 Meter hoher Zaun an der Straße überhaupt erlaubt ist. In Nordrhein-Westfalen gilt ein Vorbescheid 3 Jahre und lässt sich jeweils um bis zu 1 Jahr verlängern.
Im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen kostet ein Vorbescheid mindestens 50 Euro, die genaue Gebühr hängt vom Umfang der Prüfung ab. Fragen Sie Ihr Bauamt vorher nach der voraussichtlichen Gebühr, denn jedes Land und oft jede Behörde rechnet anders.
Diese Unterlagen gehören zum Bauantrag
In Nordrhein-Westfalen legt eine eigene Verordnung fest, was zu einem Bauantrag im einfachen Verfahren gehört. Ein Zaun ist zwar kein Haus, aber dieselbe Liste gilt. Die Verordnung verlangt die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung.
| Unterlage | Was darauf steht | Maßstab |
|---|---|---|
| Auszug aus der Liegenschaftskarte | Ihr Grundstück und die Nachbargrundstücke, nötig im Ort ohne Bebauungsplan und außerhalb des Orts | wie vom Katasteramt |
| Lageplan | Verlauf des Zauns, Grenzen, Abstände, Straßen und Gebäude | mindestens 1:500 |
| Bauzeichnung | Ansicht des Zauns mit Höhe, Pfosten, Sockel und Toren | 1:100 |
| Baubeschreibung | Material, Farbe, Fundament und alles, was die Zeichnungen nicht zeigen | kein Maßstab |
| Angaben zu den Kosten | geschätzte Baukosten, zweifach | kein Maßstab |
Für einen Zaun brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen keinen Architekten. Die Pflicht, Pläne von einer dafür zugelassenen Person erstellen zu lassen, gilt dort nur für Gebäude. Ein Vermessungsbüro oder ein Zaunbetrieb kann die Pläne für Sie zeichnen.
So läuft der Antrag beim Bauamt
Antrag einreichen
Sie reichen den Antrag bei der unteren Bauaufsicht ein, in Nordrhein-Westfalen elektronisch, wenn die Behörde einen Zugang dafür hat.
Eingang und Vollständigkeit
Die Behörde bestätigt den Eingang und prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind.
Nachreichen
Fehlt etwas, setzt sie eine Frist. Reichen Sie nicht rechtzeitig nach, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Beteiligung
Die Behörde schickt den Antrag an die Gemeinde und an andere Behörden, die beteiligt werden müssen.
Entscheidung
Im einfachen Verfahren entscheidet die Behörde innerhalb von 6 Wochen, sonst innerhalb von 3 Monaten.
Baubeginn
Bauen Sie erst, wenn die Genehmigung schriftlich vorliegt.
Die Frist für die Entscheidung beginnt erst, wenn alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen. Rechnen Sie deshalb mit mindestens 8 Wochen ab Eingang des Antrags, also 2 Wochen für die Prüfung auf Vollständigkeit und 6 Wochen für die Entscheidung.
Nach der Genehmigung haben Sie 3 Jahre Zeit
Eine Baugenehmigung gilt in Nordrhein-Westfalen nicht unbegrenzt. Beginnen Sie nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau, erlischt sie. Halten Sie sich beim Bau genau an die genehmigten Pläne, denn auch ein paar Zentimeter mehr Höhe weichen von der Genehmigung ab.
Bauen Sie ohne nötige Genehmigung, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stoppen. Lässt sich der Fehler nicht anders beheben, kann sie den Abbau anordnen. Einen schon gebauten Zaun können Sie nachträglich beantragen, eine Zusage ist das aber nicht.
Die Genehmigung ersetzt nicht die Absprache mit dem Nachbarn. Sie wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt, das Nachbarrecht gilt also weiter. Welcher Abstand zur Grenze gilt, regelt deshalb weiterhin das Nachbarrecht Ihres Landes.
Häufige Fragen
Wann brauche ich für einen Zaun einen Bauantrag?
Einen Bauantrag für einen Zaun brauchen Sie, wenn er höher wird als ohne Antrag erlaubt, in 14 Ländern also über 2 Meter. Außerhalb des Orts brauchen Sie fast immer einen Antrag. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Zäune im Ort keine Höhengrenze.
Wie lange dauert ein Bauantrag für einen Zaun?
Ein Bauantrag für einen Zaun dauert in Nordrhein-Westfalen im einfachen Verfahren bis zu 6 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Vorher prüft die Behörde in 10 Arbeitstagen, ob alles da ist. Rechnen Sie deshalb mit mindestens 8 Wochen ab Eingang des Antrags.
Welche Unterlagen braucht ein Bauantrag für einen Zaun?
Für einen Bauantrag für einen Zaun brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen einen Lageplan, eine Bauzeichnung, eine Baubeschreibung und Angaben zu den Kosten. Im Ort ohne Bebauungsplan und außerhalb des Orts kommt ein Auszug aus der Liegenschaftskarte dazu. Andere Länder verlangen Ähnliches.
Brauche ich einen Architekten für den Bauantrag eines Zauns?
Für den Bauantrag eines Zauns brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen keinen Architekten. Die Pflicht zu zugelassenen Planverfassern gilt dort nur für Gebäude. Ein Zaunbetrieb oder ein Vermessungsbüro kann die Pläne zeichnen.
Was kostet ein Bauantrag für einen Zaun?
Die Gebühr für einen Bauantrag legt das Bauamt nach der Gebührenordnung Ihres Landes fest. Im Kreis Warendorf kostet schon ein Vorbescheid mindestens 50 Euro. Fragen Sie vor dem Antrag nach der voraussichtlichen Gebühr und rechnen Sie Kosten für Pläne dazu.
