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Welcher Abstand zur Grenze gilt für einen Zaun?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Im Ort darf ein Zaun in fast allen Ländern direkt an der Grenze stehen. Einen Abstand verlangen 9 Länder, vor allem neben Äckern außerhalb des Orts. Er beträgt 0,5 Meter in 7 Ländern und 0,6 Meter in Niedersachsen und Sachsen. In Baden-Württemberg rückt ein geschlossener Zaun über 1,5 Meter Höhe zusätzlich ab.

Abstand neben Äckern, 7 Länder
0,5 Meter
Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen, Stand 2. Oktober 2026
Abstand neben Äckern, Niedersachsen
0,6 Meter
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, Stand 2. Oktober 2026
Zaunhöhe ohne Abstand nach Bauordnung
bis 2 Meter
Bauordnung Nordrhein-Westfalen, Stand 2. Oktober 2026
Holzzaun mit etwas Abstand zu einem Feldweg und einem Acker
Ein Lattenzaun steht mit Abstand zum Feldweg am Rand eines Ackers. Bild: KI generiert.

Im Ort steht der Zaun meist direkt an der Grenze

Zwischen zwei Gärten im Ort brauchen Sie in fast allen Ländern keinen Abstand. Ihr Zaun darf direkt an der Grenze stehen, also ganz auf Ihrem Grundstück, mit der Außenseite an der Grenzlinie. Abstände schreiben die Länder vor allem dort vor, wo Ihr Grundstück an Felder oder Wiesen außerhalb des Orts grenzt.

Zwei Wörter klingen ähnlich und meinen Verschiedenes. Ein Zaun an der Grenze steht auf Ihrem Grundstück. Ein Zaun auf der Grenze steht zur Hälfte auf dem Grundstück des Nachbarn, die Grenzlinie läuft mitten durch ihn. Auf die Grenze dürfen Sie nur bauen, wenn Ihr Nachbar zustimmt oder Sie beide gemeinsam einzäunen.

Ob Sie überhaupt einen Zaun zum Nachbarn bauen müssen, regelt das Nachbarrecht Ihres Landes an anderer Stelle.

0,5 oder 0,6 Meter Abstand neben Äckern

Grenzt Ihr Grundstück an Land außerhalb des Orts, gilt in 9 Ländern ein Abstand. Er soll dem Landwirt Platz lassen, damit er mit seinen Maschinen bis an die Grenze arbeiten kann. In 7 Ländern beträgt er 0,5 Meter, in Niedersachsen und Sachsen 0,6 Meter.

In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg gilt der Abstand immer. In Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen, in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen gilt er nur, wenn der Nachbar ihn verlangt. An Wirtschaftswegen halten Sie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen die 0,5 Meter aber immer ein.

Abstand eines Zauns zu Land außerhalb des Orts, Stand 2. Oktober 2026
LandAbstandWann er gilt
Baden-Württemberg0,5 Meterimmer, neben landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
Hessen0,5 Meterimmer, neben Land außerhalb des Orts
Niedersachsen0,6 Meterauf Verlangen, wenn beide Grundstücke außerhalb des Orts liegen
Nordrhein-Westfalen0,5 Meterimmer, neben Land außerhalb des Orts ohne Bauland
Rheinland-Pfalz0,5 Meterauf Verlangen neben Äckern, an Wirtschaftswegen immer
Saarland0,5 Meterauf Verlangen neben Äckern, an Wirtschaftswegen immer
Sachsen0,6 Meterimmer, wenn beide Grundstücke außerhalb des Orts liegen
Sachsen-Anhalt0,5 Meterauf Verlangen neben Äckern
Thüringen0,5 Meterauf Verlangen neben Äckern, an Wirtschaftswegen immer

In Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein nennt das Nachbarrecht keinen Abstand für Zäune. In Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regelt das Nachbarrecht Zäune überhaupt nicht.

Hohe Sichtschutzwände rücken in Baden-Württemberg ab

Baden-Württemberg hat eine Regel, die auch Nachbarn im Wohngebiet trifft. Ist ein Zaun, eine Mauer oder eine Holzwand höher als 1,5 Meter, rückt sie um genau das Stück von der Grenze ab, das sie höher ist. Eine 1,8 Meter hohe Sichtschutzwand steht also 0,3 Meter von der Grenze entfernt, eine 2 Meter hohe Wand 0,5 Meter.

Drahtzäune sind davon ausgenommen, weil man durch sie hindurchsieht. Ein Doppelstabmattenzaun oder Maschendrahtzaun von 1,8 Meter darf deshalb direkt an der Grenze stehen. Flechten Sie aber Sichtschutzstreifen in die Matten, kann aus dem Drahtzaun eine geschlossene Wand werden. Klären Sie das vorher mit dem Nachbarn oder lassen Sie sich beraten.

Ab 2 Meter Höhe kann eine Wand wie ein Haus zählen

Neben dem Nachbarrecht hat auch die Bauordnung Ihres Landes ein Wort mitzureden. In Nordrhein-Westfalen braucht ein geschlossener Zaun bis 2 Meter Höhe keinen eigenen Abstand zur Grenze. Ist eine Wand höher und wirkt sie auf den Nachbarn wie ein Gebäude, muss sie Abstand halten wie ein Haus. Dieser Abstand beträgt dort 0,4 mal die Höhe der Wand, mindestens aber 3 Meter.

Eine 2,5 Meter hohe Sichtschutzwand müsste dann 3 Meter von der Grenze wegrücken. Das ist auf den meisten Grundstücken kaum möglich. Bleiben Sie deshalb an der Grenze bei höchstens 2 Meter, oder fragen Sie vor dem Bau beim Bauamt nach. In den anderen Ländern stehen die Zahlen in der jeweiligen Bauordnung.

Ein Zaun darf nicht auf das Nachbargrundstück ragen

Steht Ihr Zaun auch nur teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn, muss der Nachbar das nicht hinnehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt eine Duldung nur bei Gebäuden, die versehentlich über die Grenze gebaut wurden. Ein Zaun ist kein Gebäude, deshalb kann der Nachbar verlangen, dass Sie ihn versetzen. Das gilt auch für Fundamente und Pfosten.

Wo die Grenze genau verläuft, zeigen die Grenzsteine. Fehlen sie oder sind sie verrückt, kann jeder Nachbar verlangen, dass der andere beim Setzen neuer Grenzzeichen mitwirkt. Die Kosten dafür teilen beide zu gleichen Teilen. Wer einen Grenzstein absichtlich versetzt, um dem Nachbarn zu schaden, macht sich strafbar. Das Gesetz droht dafür bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an.

Hält ein Zaun den Abstand zu einem Acker nicht ein, gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Frist. Klagt der Nachbar nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Bau auf Beseitigung, muss der Zaun stehen bleiben. Wird der Zaun später ersetzt, gilt der Abstand aber wieder.

So messen Sie den Abstand zur Grenze

  1. Suchen Sie die Grenzsteine an den Ecken Ihres Grundstücks, notfalls mit dem Lageplan aus der Bauakte.
  2. Spannen Sie zwischen zwei Grenzsteinen eine Schnur, sie zeigt die Grenzlinie.
  3. Messen Sie von der Schnur aus bis zu dem Teil des Zauns, der der Grenze am nächsten ist, auch bis zum Fundament.
  4. Prüfen Sie bei einem Zaun über 1,5 Meter in Baden-Württemberg und bei jedem Zaun neben einem Acker den nötigen Abstand.
  5. Lassen Sie die Grenze vermessen, wenn ein Grenzstein fehlt oder der Nachbar die Grenze anders sieht.

Sprechen Sie mit dem Nachbarn, bevor Sie Löcher für die Pfosten graben. Wenn Sie beide die Grenze gemeinsam ansehen, vermeiden Sie den teuersten Fehler beim Zaunbau, nämlich einen Zaun, der wieder weg muss. Für einen Zaun genau auf der Grenze gelten eigene Regeln, etwa für die Kosten der Pflege.

Häufige Fragen

Darf ein Zaun direkt an der Grundstücksgrenze stehen?

Ein Zaun darf im Ort in fast allen Ländern direkt an der Grenze stehen, also ganz auf Ihrem Grundstück. Abstände gelten vor allem neben Äckern außerhalb des Orts. In Baden-Württemberg rückt ein geschlossener Zaun über 1,5 Meter Höhe um das Stück ab, das er höher ist.

Wie viel Abstand braucht ein Zaun zu einem Acker?

Neben einem Acker außerhalb des Orts braucht ein Zaun in 7 Ländern 0,5 Meter Abstand und in Niedersachsen und Sachsen 0,6 Meter. In einigen Ländern gilt der Abstand nur, wenn der Landwirt ihn verlangt. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg gilt er immer.

Gilt der Abstand für hohe Zäune in Baden-Württemberg auch für Drahtzäune?

Nein, Drahtzäune sind in Baden-Württemberg von der Regel ausgenommen. Ein Maschendraht- oder Doppelstabmattenzaun darf auch höher als 1,5 Meter direkt an der Grenze stehen. Die Regel trifft Mauern, Holzwände und andere geschlossene Zäune.

Was passiert, wenn mein Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn steht?

Steht Ihr Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn, kann der Nachbar verlangen, dass Sie ihn versetzen. Eine Pflicht zum Hinnehmen kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Gebäude. Das gilt auch, wenn nur das Fundament über die Grenze ragt.

Kann der Nachbar nach Jahren noch verlangen, dass mein Zaun vom Acker abrückt?

In Nordrhein-Westfalen kann der Nachbar das nur innerhalb von 3 Jahren nach dem Bau durchsetzen. Klagt er in dieser Zeit nicht, bleibt der Zaun stehen. Ersetzen Sie den Zaun später, gilt der Abstand wieder.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen, Abschnitt Einfriedigungen, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE,
  2. § 31 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, Abstand von der Grenze, Land Niedersachsen, NI-VORIS,
  3. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, §§ 7 und 11, Land Baden-Württemberg, Landesrecht,
  4. Hessisches Nachbarrechtsgesetz, §§ 14 bis 19, Gesetzesanhang der Broschüre Nachbarrecht, Hessisches Ministerium der Justiz,
  5. Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz, §§ 39 bis 42 Einfriedungen, Land Rheinland-Pfalz, Landesrecht,
  6. Saarländisches Nachbarrechtsgesetz, §§ 43 bis 46 Einfriedungen, Saarland, Bürgerservice,
  7. Sächsisches Nachbarrechtsgesetz vom 4. Juli 2023, §§ 4 bis 7 und 26, Freistaat Sachsen, REVOSax,
  8. Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt, §§ 22 bis 28 Einfriedung, Land Sachsen-Anhalt, Landesrecht,
  9. Thüringer Nachbarrechtsgesetz, §§ 39 bis 42 Einfriedungen, Freistaat Thüringen, Landesrecht,
  10. Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018, Fassung ab 1. September 2026, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE,
  11. § 912 Bürgerliches Gesetzbuch, Überbau und Duldungspflicht, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  12. § 919 Bürgerliches Gesetzbuch, Grenzabmarkung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  13. § 274 Strafgesetzbuch, Veränderung einer Grenzbezeichnung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.