Außerhalb des Orts gilt die Freiheit ohne Bauantrag nicht
Außenbereich nennt das Baurecht alles, was außerhalb der bebauten Ortsteile liegt und für das kein Bebauungsplan gilt. Das sind Felder, Wiesen, Wälder und einzelne Höfe. Im Ort dürfen Sie in 14 Ländern einen Zaun bis 2 Meter ohne Bauantrag bauen. Im Außenbereich gilt diese Freiheit fast nirgends.
Der Grund liegt im Baugesetzbuch. Die freie Landschaft soll möglichst frei von Bauten bleiben, damit Natur, Landschaftsbild und Erholung geschützt sind. Deshalb sieht sich das Bauamt jeden Zaun dort einzeln an. Wo genau der Ort endet, entscheidet nicht das Ortsschild, sondern die tatsächliche Bebauung. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.
Diese Zäune gehen auch dort ohne Antrag
Einige Zäune dürfen Sie auch außerhalb des Orts ohne Bauantrag bauen. Die Bauordnungen der Länder nennen dafür enge Fälle.
- Offene Zäune ohne Sockel für Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs, etwa ein Weidezaun oder ein Wildschutzzaun. So steht es zum Beispiel in den Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
- In Hessen offene Zäune, auch wenn sie keinem Betrieb dienen.
- In Niedersachsen ein Zaun bis 2 Meter, wenn er zu einem höchstens 50 Meter entfernten Gebäude mit Wohn- oder Arbeitsräumen gehört.
Offen heißt durchsichtig, also Draht, Latten mit Lücken oder Stahlgitter. Ohne Sockel heißt, dass kein Mauerstreifen unter dem Zaun liegt. Ein Sichtschutz oder eine Mauer braucht außerhalb des Orts deshalb fast immer einen Antrag.
Wann das Bauamt einen Zaun genehmigt
Für die Genehmigung unterscheidet das Baugesetzbuch zwei Gruppen. Vorhaben eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sind im Außenbereich grundsätzlich zulässig. Alle anderen Vorhaben sind nur erlaubt, wenn sie keine öffentlichen Belange beeinträchtigen.
- Der Zaun stört Natur und Landschaft nicht, etwa weil er Wildwechsel nicht versperrt.
- Er verunstaltet das Landschaftsbild nicht, eine hohe Wand am Feldrand tut das eher als ein Holzzaun.
- Er nimmt der Landschaft nicht ihren Wert für die Erholung, etwa an einem Wanderweg.
- Er widerspricht keinem Plan der Gemeinde für diese Fläche.
Ein Zaun um ein Freizeitgrundstück am Waldrand kann es deshalb schwer haben. Ein niedriger, offener Zaun um einen Garten direkt am Wohnhaus hat bessere Aussichten. Beantragen müssen Sie ihn trotzdem, mit einem Bauantrag samt Lageplan und Zeichnung.
Am Bach bleiben 5 Meter frei
Fließt ein Bach oder Graben an Ihrem Grundstück vorbei, gilt außerhalb des Orts ein Uferstreifen von 5 Meter Breite. Das Bundesgesetz verbietet dort unter anderem, Gegenstände dauerhaft abzulegen, die den Abfluss des Wassers behindern können. Zäune nennt es nicht ausdrücklich.
Die Länder dürfen den Streifen breiter machen und mehr verbieten. Ein Zaun quer zum Ufer kann bei Hochwasser Treibgut stauen. Fragen Sie deshalb vor dem Bau bei der unteren Wasserbehörde Ihres Kreises nach, was in Ihrem Land gilt.
Im Wald und im Landschaftsschutzgebiet
Den Wald darf jeder zur Erholung betreten. Das steht im Bundeswaldgesetz, die Einzelheiten regeln die Länder. Sie dürfen das Betreten nur aus wichtigen Gründen einschränken, etwa zum Schutz junger Bäume. Fragen Sie deshalb vor dem Einzäunen eines Waldstücks bei der Forstbehörde nach, was in Ihrem Land gilt.
Liegt Ihr Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, gilt eine weitere Regel. Dort ist alles verboten, was den Charakter des Gebiets verändert oder seinem Schutzzweck widerspricht. Ob ein Zaun darunter fällt, steht in der Verordnung für das Gebiet. Die untere Naturschutzbehörde gibt Auskunft und kann eine Erlaubnis erteilen.
So planen Sie einen Zaun am Ortsrand
- Fragen Sie beim Bauamt, ob Ihr Grundstück im Ort oder im Außenbereich liegt.
- Prüfen Sie im Kartenportal Ihres Landes, ob ein Schutzgebiet, ein Gewässer oder Wald angrenzt.
- Klären Sie, ob Ihr Zaun als offener Zaun für einen Betrieb ohne Antrag gebaut werden darf.
- Halten Sie neben Äckern den Abstand ein, den Ihr Land vorschreibt, meist 0,5 oder 0,6 Meter.
- Stellen Sie den Bauantrag und beteiligen Sie früh die Wasser-, Forst- oder Naturschutzbehörde.
Liegt Ihr Grundstück doch im Ort, gilt die Zaunhöhe ohne Genehmigung, in 14 Ländern also bis 2 Meter.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Weidezaun eine Baugenehmigung?
Für einen offenen Weidezaun ohne Sockel brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn er einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. So regeln es etwa Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Halten Sie Tiere nur als Hobby, fragen Sie vorher beim Bauamt.
Woran erkenne ich, ob mein Grundstück im Außenbereich liegt?
Ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, sagt Ihnen das Bauamt. Entscheidend ist die tatsächliche Bebauung, nicht das Ortsschild. Gilt für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan, liegt es nicht im Außenbereich.
Darf ich einen Zaun direkt am Bach bauen?
Einen Zaun direkt am Bach sollten Sie außerhalb des Orts nicht ohne Rückfrage bauen. Dort gilt ein Uferstreifen von 5 Meter, und die Länder können Zäune darin verbieten. Die untere Wasserbehörde Ihres Kreises sagt Ihnen, was erlaubt ist.
Darf ich mein Waldgrundstück einzäunen?
Ein Waldgrundstück dürfen Sie nicht ohne Weiteres einzäunen, weil jeder den Wald zur Erholung betreten darf. Die Länder erlauben Einschränkungen nur aus wichtigen Gründen, etwa zum Schutz junger Bäume. Fragen Sie vorher bei der Forstbehörde nach.
Wie viel Abstand braucht ein Zaun zum Acker des Nachbarn?
Zum Acker des Nachbarn braucht ein Zaun in 7 Ländern 0,5 Meter Abstand und in Niedersachsen und Sachsen 0,6 Meter. In einigen Ländern gilt der Abstand nur, wenn der Landwirt ihn verlangt. Der Abstand lässt ihm Platz, um mit Maschinen bis an die Grenze zu arbeiten.
