Die Gemeinde darf Ihren Zaun vorschreiben
Einfriedung ist das Wort der Gesetze für alles, was ein Grundstück umgibt, also Zaun, Mauer oder Hecke. Eine Einfriedungssatzung ist deshalb eine Regel der Gemeinde für Zäune und ihre Verwandten. Die Gemeinde beschließt sie, damit eine Straße oder ein Viertel ein einheitliches Bild behält.
Das Recht dazu geben die Bauordnungen der Länder. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Gemeinden zum Beispiel regeln, ob ein Zaun nötig ist, welche Art erlaubt ist, wie er gestaltet wird und wie hoch er sein darf. Die anderen Länder kennen ähnliche Regeln.
Die Regel kann zwei Formen haben. Entweder beschließt die Gemeinde eine eigene Satzung für Zäune, die für die ganze Gemeinde oder ein Viertel gilt. Oder sie schreibt die Regeln in den Bebauungsplan, also den Plan, der für ein Baugebiet festlegt, was dort gebaut werden darf. Das Baugesetzbuch erlaubt den Ländern, solche Regeln in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Vier Dinge darf die Satzung festlegen
In Nordrhein-Westfalen nennt die Bauordnung vier Punkte, die eine Gemeinde für Zäune regeln darf. Andere Länder fassen sie ähnlich.
- Ob ein Zaun sein muss oder ob er an einer Stelle verboten ist, etwa im Vorgarten.
- Welche Art erlaubt ist, also Zaun, Hecke oder Mauer.
- Wie der Zaun gestaltet ist, also Material, Farbe und ob er durchsichtig sein muss.
- Wie hoch der Zaun höchstens sein darf, oft getrennt für Vorgarten und Garten.
Eine solche Regel kann zum Beispiel zur Straße hin nur niedrige, offene Zäune oder Hecken erlauben. Blickdichte Wände sind dann nur hinter dem Haus möglich. So bleibt die Straße offen, und Kinder auf dem Gehweg sind aus Einfahrten gut zu sehen.
So finden Sie die Regeln für Ihr Grundstück
Den Bebauungsplan darf jeder einsehen. Die Gemeinde muss ihn bereithalten und auf Nachfrage über seinen Inhalt Auskunft geben. Satzungen veröffentlicht sie im Amtsblatt oder im Ortsrecht auf ihrer Internetseite.
- Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt.
- Fragen Sie im selben Gespräch nach einer Satzung über Zäune oder über die Gestaltung im Ort.
- Lassen Sie sich den Plan mit dem Textteil geben, denn die Regeln für Zäune stehen meist im Text, nicht in der Zeichnung.
- Suchen Sie im Text nach den Wörtern Einfriedung, Einfriedigung, Zaun, Hecke und Vorgarten.
- Notieren Sie Höhe, Material und Farbe und zeigen Sie die Regeln dem Betrieb, der den Zaun baut.
Viele Gemeinden stellen ihre Bebauungspläne in ein Kartenportal im Internet. Dort klicken Sie auf Ihr Grundstück und öffnen den Plan als Datei. Gilt kein Bebauungsplan und keine Satzung, bleiben die Bauordnung und das Nachbarrecht Ihres Landes.
Die Satzung gilt auch ohne Bauantrag
Ein Zaun bis 2 Meter braucht im Ort in 14 Ländern keinen Bauantrag. Er muss die Regeln der Gemeinde trotzdem einhalten. Niemand prüft das vorher, die Verantwortung liegt allein bei Ihnen. Bremen geht einen Schritt weiter. Dort brauchen Sie einen Antrag, wo eine Regel der Gemeinde Zäune ordnet.
Verstößt Ihr Zaun gegen den Bebauungsplan oder die Satzung, kann die Bauaufsicht einschreiten. Oft beginnt das mit einer Beschwerde aus der Nachbarschaft. Die Behörde kann verlangen, dass Sie den Zaun ändern oder abbauen, wenn sich der Verstoß nicht anders beheben lässt.
Die Höhe ohne Bauantrag in den 16 Ländern liegt im Ort meist bei 2 Meter.
Eine Ausnahme von der Satzung beantragen
Passt die Regel nicht zu Ihrem Grundstück, können Sie eine Abweichung beantragen. Ein Grund kann ein Hanggrundstück sein, auf dem ein niedriger Zaun keinen Schutz bietet. Ein anderer Grund ist ein Hund, der über einen niedrigen Zaun springt. In Nordrhein-Westfalen stellen Sie diesen Antrag gesondert und begründen ihn.
Für einen Zaun ohne Bauantrag entscheidet dort die Gemeinde über die Abweichung. Sie muss innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags entscheiden. Aus wichtigen Gründen kann sie die Frist um bis zu 6 Wochen verlängern.
- Beschreiben Sie den Zaun mit Höhe, Material, Farbe und Länge.
- Legen Sie eine Skizze und Fotos des Grundstücks bei.
- Begründen Sie, warum die Regel bei Ihnen nicht passt.
- Fügen Sie die Zustimmung der Nachbarn bei, wenn Sie sie haben.
Bauen Sie erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt. Eine Abweichung ist eine Entscheidung im Einzelfall, ein Recht darauf haben Sie nicht. Fragen Sie deshalb vorher im Bauamt, ob Ihr Antrag Aussicht hat.
Häufige Fragen
Was ist eine Einfriedungssatzung?
Eine Einfriedungssatzung ist eine Regel der Gemeinde für Zäune, Mauern und Hecken. Sie kann Höhe, Material, Farbe und Art vorschreiben oder einen Zaun an bestimmten Stellen verbieten. Sie gilt für alle Grundstücke in ihrem Bereich.
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Den Bebauungsplan für Ihr Grundstück bekommen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. Jeder darf ihn einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen. Viele Gemeinden veröffentlichen ihre Pläne zusätzlich in einem Kartenportal im Internet.
Darf die Gemeinde mir die Farbe meines Zauns vorschreiben?
Die Farbe Ihres Zauns darf die Gemeinde vorschreiben, wenn eine Satzung oder der Bebauungsplan das regelt. Die Bauordnungen erlauben Regeln über die Gestaltung von Zäunen. Ohne eine solche Regel sind Sie in der Farbwahl frei.
Was passiert, wenn mein Zaun gegen den Bebauungsplan verstößt?
Verstößt Ihr Zaun gegen den Bebauungsplan, kann die Bauaufsicht verlangen, dass Sie ihn ändern oder abbauen. Das gilt auch für Zäune, die keinen Bauantrag brauchen. Eine nachträgliche Abweichung können Sie beantragen, ein Recht darauf haben Sie aber nicht.
Kann ich eine Ausnahme von der Einfriedungssatzung bekommen?
Eine Ausnahme von der Einfriedungssatzung können Sie beantragen, mit Begründung und Skizze. In Nordrhein-Westfalen entscheidet die Gemeinde über einen Zaun ohne Bauantrag innerhalb von 6 Wochen. Bauen Sie erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt.
