Ihr Zaun steht ganz auf Ihrem Grundstück
Zwischen Ihrem Grundstück und der Straße verläuft eine Grenze wie zum Nachbarn. Gehweg, Grünstreifen und Fahrbahn gehören meist der Gemeinde oder einem anderen öffentlichen Träger. Ihr Zaun, seine Pfosten und Fundamente stehen deshalb vollständig auf Ihrer Seite der Grenze.
Wo die Grenze genau liegt, zeigen die Grenzsteine an den Ecken Ihres Grundstücks. Sie liegt nicht immer an der Kante des Gehwegs. Messen Sie deshalb vor dem Bau nach, statt sich an der Pflasterkante zu orientieren.
Für die Höhe zur Straße gelten dieselben Regeln wie überall. In 14 Ländern dürfen Sie im Ort bis 2 Meter ohne Bauantrag bauen. Hamburg erlaubt an Straßen, Wegen und Grünflächen nur 1,5 Meter, und der Zaun muss durchbrochen sein. Eine Gemeinde kann die Zaunhöhe im Vorgarten zusätzlich im Bebauungsplan begrenzen.
An Einfahrten und Kreuzungen bleibt die Sicht frei
Wer aus einer Einfahrt oder Seitenstraße auf die Straße fährt, muss den Verkehr rechtzeitig sehen. Dafür bleibt an Einmündungen ein Sichtfeld frei. Das ist die Fläche an der Ecke, über die der Fahrer auf die Straße blickt. Der Kreis Steinfurt verlangt, dass dort zwischen 0,8 und 2,5 Meter Höhe nichts die Sicht versperrt, weder Zaun noch Hecke.
Wie weit das Sichtfeld in die Straße reicht, hängt vom Tempo ab. Die Stadt Gifhorn und der Kreis Steinfurt nennen bei 30 km/h eine Sichtlänge von 30 Meter, bei 50 km/h 70 Meter. Bei 40 km/h sind es 50 Meter und bei 60 km/h 85 Meter.
| Erlaubtes Tempo auf der Straße | So weit muss der Fahrer sehen können |
|---|---|
| 30 km/h | 30 Meter |
| 40 km/h | 50 Meter |
| 50 km/h | 70 Meter |
| 60 km/h | 85 Meter |
Liegt Ihr Grundstück an einer solchen Ecke, darf Ihr Zaun im Sichtfeld höchstens 0,8 Meter hoch sein oder muss die Sicht frei lassen. Die Werte stammen von zwei Behörden, andere Gemeinden können andere Zahlen nennen. Fragen Sie deshalb beim Straßenbauamt oder bei der Gemeinde nach dem Sichtfeld an Ihrer Ecke.
An Bundesstraßen außerhalb des Orts gelten Abstände
Liegt Ihr Grundstück außerhalb des Orts an einer Bundesstraße, gilt das Bundesfernstraßengesetz. Innerhalb von 20 Meter vom Fahrbahnrand dürfen dort keine Hochbauten errichtet werden. Bis 40 Meter brauchen bauliche Anlagen die Zustimmung der Straßenbaubehörde.
Zäune nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Ob Ihr Zaun unter diese Regeln fällt, entscheidet die Straßenbaubehörde. Für Landes- und Kreisstraßen haben die Länder eigene Gesetze. Fragen Sie deshalb vor dem Bau nach, und denken Sie daran, dass Sie außerhalb des Orts für einen Zaun ohnehin meist einen Bauantrag brauchen.
Tore an der Straße richtig planen
Das Tor ist die Stelle, an der Zaun und Straße am häufigsten aneinandergeraten. Ein Tor, das nach außen aufschwingt, ragt in den Gehweg und kann Fußgänger treffen. Planen Sie Drehtore deshalb so, dass sie nach innen auf Ihr Grundstück öffnen.
- Ein Drehtor braucht hinter dem Zaun so viel freie Fläche, wie die Flügel breit sind.
- Ein Schiebetor läuft am Zaun entlang und braucht daneben Platz für das ganze Torfeld.
- Ein Tor mit Antrieb sollte so stehen, dass ein wartendes Auto nicht auf dem Gehweg steht.
Ob ein Drehtor oder ein Schiebetor in Ihre Einfahrt passt, hängt vor allem vom Platz hinter dem Zaun ab.
So bauen Sie einen Zaun an der Straße ohne Ärger
- Suchen Sie die Grenzsteine zur Straße und messen Sie die Grenzlinie ein.
- Fragen Sie bei der Gemeinde, ob ein Bebauungsplan Höhe oder Art des Zauns im Vorgarten regelt.
- Klären Sie bei einer Ecke oder Einmündung das Sichtfeld mit dem Straßenbauamt.
- Planen Sie Tore so, dass sie nach innen öffnen.
- Setzen Sie Pfosten und Fundamente vollständig auf Ihr Grundstück.
Steht ein Zaun schon falsch, etwa im Sichtfeld, kann die Behörde verlangen, dass Sie ihn kürzen oder versetzen. Ein kurzer Anruf vor dem Bau ist billiger als ein neuer Zaun.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Zaun an der Grundstückseinfahrt sein?
Ein Zaun an der Grundstückseinfahrt darf im Sichtfeld höchstens 0,8 Meter hoch sein oder muss die Sicht frei lassen. Zwischen 0,8 und 2,5 Meter Höhe darf dort nichts die Sicht versperren. So verlangen es etwa der Kreis Steinfurt und die Stadt Gifhorn.
Darf ich meinen Zaun direkt an den Gehweg setzen?
Direkt an den Gehweg dürfen Sie Ihren Zaun setzen, wenn er vollständig auf Ihrem Grundstück steht. Pfosten und Fundamente dürfen nicht in den Gehweg ragen. Ein Bebauungsplan kann im Vorgarten außerdem Höhe und Art des Zauns vorschreiben.
Wie groß ist das Sichtfeld an einer Einmündung?
Das Sichtfeld an einer Einmündung reicht je nach Tempo unterschiedlich weit in die Straße. Die Stadt Gifhorn nennt bei 30 km/h 30 Meter und bei 50 km/h 70 Meter. Die genauen Werte für Ihre Ecke nennt das Straßenbauamt.
Welcher Abstand gilt für einen Zaun an einer Bundesstraße?
An einer Bundesstraße außerhalb des Orts sind Hochbauten innerhalb von 20 Meter verboten, bauliche Anlagen bis 40 Meter brauchen eine Zustimmung. Zäune nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Fragen Sie deshalb die Straßenbaubehörde, bevor Sie bauen.
Wie hoch darf ein Zaun an der Straße in Hamburg sein?
In Hamburg darf ein Zaun an Straßen, Wegen und Grünflächen höchstens 1,5 Meter hoch sein, gemessen vom eigenen Grundstück. Er muss durchbrochen sein, also nicht blickdicht. Dasselbe gilt zum Nachbarn, so weit der Vorgarten reicht.
