Ein Wegerecht erlaubt einem anderen, über Ihr Grundstück zu gehen
Ein Wegerecht gibt dem Eigentümer eines anderen Grundstücks das Recht, einen Teil Ihres Grundstücks zu nutzen. Meist darf er dort gehen oder fahren, weil sein Haus sonst keinen guten Zugang zur Straße hat. Das Recht steht im Grundbuch Ihres Grundstücks.
Im Grundbuch heißt ein solches Recht Grunddienstbarkeit. Das Wort bedeutet, dass Ihr Grundstück einem anderen Grundstück dient. Das Recht hängt am Grundstück, nicht an der Person. Es gilt deshalb weiter, wenn eines der beiden Grundstücke verkauft wird.
Haben Sie Ihr Haus gekauft, steht das Wegerecht vielleicht schon seit Jahrzehnten im Grundbuch. Sie sind trotzdem daran gebunden, auch wenn der Weg heute kaum genutzt wird.
Ein Zaun darf den Weg nicht versperren
Ein Zaun quer über den Weg macht das Wegerecht wertlos. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Berechtigten für diesen Fall dieselben Rechte wie einem Eigentümer, dessen Eigentum gestört wird. Er kann verlangen, dass Sie das Hindernis beseitigen. Drohen weitere Störungen, kann er auf Unterlassung klagen.
Das gilt nicht nur für einen geschlossenen Zaun. Auch ein Tor, das Sie abschließen, ohne ihm einen Schlüssel zu geben, kann den Weg versperren. Dasselbe gilt für Pfosten, die den Weg so schmal machen, dass sein Auto nicht mehr durchpasst.
Das Gesetz schützt aber auch Sie. Der Berechtigte muss bei der Nutzung Ihre Interessen so weit wie möglich schonen. Er darf den Weg nur so nutzen, wie es im Grundbuch steht, und nicht mehr.
Ein Tor im Weg vereinbaren Sie vorher
Viele Eigentümer wollen ihr Grundstück trotz Wegerecht schließen, etwa wegen eines Hundes oder kleiner Kinder. Ein Tor kann das lösen, wenn der Berechtigte es jederzeit öffnen kann. Ob ein Tor erlaubt ist, hängt aber vom genauen Inhalt des Rechts und vom Einzelfall ab.
- Lesen Sie im Grundbuch nach, wofür das Recht gilt, nur zu Fuß oder auch mit dem Auto.
- Wählen Sie ein Tor, das so breit ist wie der Weg und das sich leicht öffnen lässt.
- Geben Sie dem Berechtigten einen eigenen Schlüssel oder einen Handsender für den Antrieb.
- Halten Sie die Absprache schriftlich fest, mit Breite, Schloss und Schlüsseln.
Ein einfaches Gehtor kostet mit Montage nach Angaben des Vermittlungsportals Blauarbeit 250 bis 900 Euro. Ein Doppeltor für eine Zufahrt kostet 700 bis 2.500 Euro. Für eine Zufahrt kommt ein Drehtor oder ein Schiebetor in Frage, je nach Platz vor der Einfahrt.
Den Weg verlegen statt streiten
Liegt der Weg ungünstig, etwa mitten durch Ihren Garten, gibt es eine Lösung im Gesetz. Sie können verlangen, dass der Berechtigte einen anderen Weg über Ihr Grundstück nutzt. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
- Das Wegerecht betrifft nur einen Teil Ihres Grundstücks.
- Der Weg an der bisherigen Stelle ist für Sie besonders beschwerlich.
- Der neue Weg ist für den Berechtigten genauso gut geeignet.
Die Kosten der Verlegung zahlen Sie allein, und zwar im Voraus. Danach können Sie den alten Weg einzäunen. Lassen Sie die Verlegung im Grundbuch eintragen und sich vorher beraten, damit später kein Streit über den neuen Verlauf entsteht.
Auch ein Notweg darf nicht eingezäunt werden
Nicht jedes Recht auf einen Weg steht im Grundbuch. Fehlt einem Grundstück jede Verbindung zu einer öffentlichen Straße, müssen die Nachbarn dulden, dass der Eigentümer über ihr Grundstück geht oder fährt. Das Gesetz nennt das Notweg. Die Nachbarn bekommen dafür eine Entschädigung als regelmäßige Geldzahlung.
Einen Notweg dürfen Sie nicht einzäunen, solange er gebraucht wird. Er endet erst, wenn das andere Grundstück einen eigenen Zugang zur Straße hat.
Ein Zugang kann auch beim Bauamt gesichert sein, als sogenannte Baulast. Das ist eine Pflicht, die ein Eigentümer gegenüber dem Bauamt übernommen hat, etwa eine Zufahrt für das Nachbarhaus freizuhalten. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis beim Bauamt, und sie gilt auch für jeden späteren Käufer. Versperrt ein Zaun eine solche Zufahrt, kann das Bauamt einschreiten.
So prüfen Sie Wegerechte vor dem Zaunbau
- Lassen Sie sich beim Grundbuchamt einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch geben.
- Fragen Sie beim Bauamt, ob im Baulastenverzeichnis eine Last für Ihr Grundstück steht.
- Zeichnen Sie den Verlauf aller Wege in einen Lageplan ein.
- Sprechen Sie mit dem Berechtigten, bevor Sie den Zaun bestellen.
- Planen Sie an jedem Weg ein Tor in voller Breite oder lassen Sie eine Lücke.
Bei einem Zaun direkt zum Nachbarn gelten zusätzlich die Regeln des Nachbarrechts. Ob der Nachbar einen Zaun verlangen kann, regelt das Gesetz Ihres Landes.
Häufige Fragen
Darf ich ein Tor in einen Weg mit Wegerecht setzen?
Ein Tor in einem Weg mit Wegerecht sollten Sie nur nach Absprache mit dem Berechtigten setzen. Er muss das Tor jederzeit öffnen können, etwa mit einem eigenen Schlüssel. Ob ein Tor im Einzelfall erlaubt ist, hängt vom genauen Inhalt des Rechts im Grundbuch ab.
Was passiert, wenn mein Zaun ein Wegerecht versperrt?
Versperrt Ihr Zaun ein Wegerecht, kann der Berechtigte verlangen, dass Sie den Zaun beseitigen. Drohen weitere Störungen, kann er auf Unterlassung klagen. Lassen Sie sich beraten, bevor es so weit kommt.
Gilt ein Wegerecht auch nach dem Verkauf des Grundstücks?
Ein Wegerecht im Grundbuch gilt auch nach einem Verkauf weiter. Es hängt am Grundstück, nicht an der Person. Jeder neue Eigentümer ist daran gebunden.
Kann ich verlangen, dass ein Weg mit Wegerecht verlegt wird?
Die Verlegung eines Wegs mit Wegerecht können Sie verlangen, wenn er an der bisherigen Stelle besonders beschwerlich ist. Der neue Weg muss für den Berechtigten genauso geeignet sein. Die Kosten zahlen Sie allein und im Voraus.
Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Notweg?
Ein Wegerecht steht im Grundbuch und wurde vereinbart, ein Notweg entsteht aus dem Gesetz. Den Notweg müssen Nachbarn dulden, wenn ein Grundstück keine Verbindung zu einer öffentlichen Straße hat. Dafür bekommen sie eine Entschädigung in Geld.
