Als Mieter brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters
Ein Zaun verändert das Grundstück dauerhaft. Pfosten werden einbetoniert, und der Garten sieht danach anders aus. Das Grundstück gehört aber Ihrem Vermieter, Sie dürfen es nur so nutzen, wie es der Mietvertrag erlaubt. Deshalb brauchen Sie für einen Zaun seine Erlaubnis, auch wenn Sie den Garten allein nutzen.
Bauen Sie ohne Erlaubnis, nutzen Sie die Wohnung anders als vereinbart. Der Vermieter kann Sie dann abmahnen. Bauen Sie den Zaun danach nicht ab, kann er vor Gericht auf Unterlassung klagen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
So fragen Sie Ihren Vermieter nach einem Zaun
Eine gute Anfrage beantwortet alle Fragen, die sich der Vermieter stellen wird. Je genauer Sie beschreiben, was Sie vorhaben, desto leichter fällt ihm die Zusage.
- Lesen Sie im Mietvertrag nach, ob der Garten mitvermietet ist und was er zur Gartennutzung sagt.
- Beschreiben Sie den Zaun mit Höhe, Länge, Material und Farbe und legen Sie eine einfache Skizze bei.
- Nennen Sie den Grund, etwa ein Kind, einen Hund oder den Blick von der Straße.
- Sagen Sie, wer den Zaun bezahlt und wer ihn pflegt.
- Schlagen Sie vor, was beim Auszug mit dem Zaun geschieht, ob er bleibt oder ob Sie ihn abbauen.
- Bitten Sie um eine schriftliche Antwort, bevor Sie Material bestellen.
Halten Sie die Zusage schriftlich fest, auch eine E-Mail reicht als Nachweis. Wechselt später der Vermieter oder die Hausverwaltung, können Sie so zeigen, dass der Zaun erlaubt war.
Auch mit Erlaubnis des Vermieters gelten die Regeln für alle Zäune. Dazu gehören die Bauordnung Ihres Landes, ein Bebauungsplan und das Nachbarrecht, das regelt, wann ein Zaun zum Nachbarn Pflicht ist.
In der Wohnanlage gehört der Garten meist allen
In einer Eigentumswohnanlage gehören Grundstück und Gebäude allen Eigentümern gemeinsam, soweit sie nicht einem Einzelnen zugewiesen sind. Das gilt auch für den Garten vor Ihrer Wohnung, wenn er nur Ihnen zur Nutzung zugeteilt ist. Ein Zaun verändert dieses gemeinsame Eigentum.
Das Wohnungseigentumsgesetz nennt eine solche Veränderung eine bauliche Veränderung. Sie geht über die normale Pflege hinaus. Die Eigentümer können sie gemeinsam beschließen oder einem einzelnen Eigentümer erlauben. In beiden Fällen entscheidet die Eigentümerversammlung.
Für den Beschluss reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer nicht abstimmt oder nicht kommt, zählt nicht mit. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb rechtzeitig vor der Versammlung bei der Verwaltung, damit er auf die Tagesordnung kommt.
Wann Sie in der Wohnanlage einen Zaun verlangen können
In zwei Fällen haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft Ihnen den Zaun erlaubt. Dann muss sie zustimmen, auch wenn die Mehrheit ihn nicht schön findet.
- Der Zaun dient dem Schutz vor Einbrechern und ist angemessen. Das Gesetz nennt den Einbruchsschutz ausdrücklich als einen von 5 Gründen für einen Anspruch.
- Alle Eigentümer, die der Zaun mehr als unvermeidlich stört, sind einverstanden. Das sind meist die Nachbarn mit Blick auf den Zaun.
Eine Grenze gibt es in jedem Fall. Ein Zaun, der die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen anderen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligt, ist nicht erlaubt. Eine hohe Wand, die den Garten eines anderen Eigentümers verschattet, kann darunter fallen. Lassen Sie sich beraten, wenn die Gemeinschaft Ihren Antrag ablehnt.
Den erlaubten Zaun bezahlen Sie allein
Erlaubt die Gemeinschaft einem Eigentümer einen Zaun, zahlt dieser Eigentümer ihn allein. Das gilt auch, wenn die Gemeinschaft den Zaun auf sein Verlangen baut. Dafür darf er den Zaun auch allein nutzen. Die übrigen Eigentümer zahlen nichts dazu.
Rechnen Sie deshalb vorher aus, was der Zaun kostet. Ein Doppelstabmattenzaun kostet mit Montage je nach Höhe 40 bis 120 Euro je Meter, ohne Tor und Erdarbeiten. Holz, Aluminium oder Gabionen kosten anders, weil der Preis je Meter vor allem vom Material abhängt.
Halten Sie im Beschluss fest, wer den Zaun später pflegt und repariert. Sonst gibt es Streit, wenn er nach einigen Jahren erneuert werden muss.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter ohne Erlaubnis einen Zaun um meinen Garten bauen?
Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Sie als Mieter keinen Zaun bauen. Der Zaun verändert das Grundstück, das dem Vermieter gehört. Das gilt auch für einen Garten, den Sie allein nutzen.
Was passiert, wenn ich als Mieter ohne Erlaubnis einen Zaun baue?
Baut ein Mieter ohne Erlaubnis einen Zaun, kann der Vermieter ihn abmahnen und danach auf Unterlassung klagen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte 2022 Mieter, eigenmächtig gesetzte Pfähle und einen Sichtschutz wieder zu entfernen.
Mit welcher Mehrheit beschließt die Eigentümergemeinschaft einen Zaun?
Einen Zaun beschließt die Eigentümergemeinschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer nicht abstimmt, zählt nicht mit. Der Zaun darf die Wohnanlage aber nicht grundlegend umgestalten.
Wer zahlt einen Zaun, den die Eigentümergemeinschaft einem Eigentümer erlaubt?
Einen erlaubten Zaun zahlt der Eigentümer allein, dem die Gemeinschaft ihn gestattet hat. Dafür darf nur er den Zaun nutzen. Die anderen Eigentümer zahlen nichts dazu.
Kann ich in einer Eigentümergemeinschaft einen Zaun als Schutz vor Einbrechern verlangen?
Einen angemessenen Zaun zum Schutz vor Einbrechern können Sie als Wohnungseigentümer verlangen. Das Wohnungseigentumsgesetz nennt den Einbruchsschutz ausdrücklich. Wie der Zaun aussieht, darf die Gemeinschaft mitbestimmen, und die Kosten tragen Sie.
