Zaunbau ist kein eigener Meisterberuf
Wer in Deutschland bestimmte Handwerke selbständig betreiben will, braucht einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Das Gesetz zählt diese Handwerke in einer Liste auf. Metallbauer stehen darin, ebenso Maurer und Betonbauer, Zimmerer und Tischler. Einen Beruf Zaunbau gibt es in dieser Liste nicht.
Wer nur fertige Zaunfelder zwischen gekaufte Pfosten hängt, übt deshalb meist kein Meisterhandwerk aus. Das Gesetz zählt Tätigkeiten nicht mit, die sich in bis zu 3 Monaten erlernen lassen oder für das Handwerk nebensächlich sind. Ob das im Einzelfall so ist, entscheidet die Handwerkskammer.
Wann der Betrieb in der Handwerksrolle stehen muss
Stellt ein Betrieb Teile aus Metall selbst her, etwa ein geschweißtes Tor oder ein Gitter nach Maß, arbeitet er als Metallbauer. Dann muss er in der Handwerksrolle eingetragen sein, dem Verzeichnis der Handwerkskammer. Metallbauer der Fachrichtung Konstruktionstechnik stellen nach der Berufsbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel Tore aus Stahl und anderen Metallen her.
| Arbeit | Handwerk | Was Sie fragen |
|---|---|---|
| Fertige Zaunfelder zwischen gekaufte Pfosten montieren | meist kein Meisterhandwerk | Anschrift und Versicherung |
| Tor oder Gitter aus Metall selbst anfertigen und schweißen | Metallbauer | Handwerkskarte zeigen lassen |
| Mauersockel oder Stützmauer bauen | Maurer und Betonbauer | Wer diesen Teil ausführt |
| Tragende Holzkonstruktion bauen | je nach Umfang Zimmerer | Wer diesen Teil ausführt |
Eingetragen wird, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Es gibt einen zweiten Weg. Ein Geselle bekommt die Erlaubnis auch, wenn er 6 Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon 4 Jahre in leitender Stellung. Über beide Wege stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Fragen Sie danach, ein eingetragener Betrieb zeigt sie ohne Zögern.
Viele Metallbaubetriebe bauen Tore, Geländer oder Treppen, aber nicht jeder setzt Zäune. Fragen Sie vorher, ob der Betrieb Zäune setzt und Beispiele aus Ihrer Gegend zeigen kann.
Fünf Nachweise vor dem Auftrag
Weil das Gesetz beim Zaunbau wenig vorgibt, prüfen Sie selbst. Diese fünf Punkte kosten ein Telefonat und eine E-Mail.
- Eine feste Anschrift in Deutschland. Ohne sie können Sie im Streitfall niemanden verklagen.
- Eine Betriebshaftpflicht mit Versicherungsschein. Sie zahlt, wenn beim Graben eine Leitung beschädigt wird.
- Die Handwerkskarte, wenn Metallarbeiten oder Mauerwerk zum Auftrag gehören.
- Zwei oder drei Zäune in Ihrer Gegend, die Sie sich ansehen können.
- Ein schriftliches Angebot nach einem Aufmaß vor Ort, mit Länge, Höhe, Pfosten, Fundamenten und Toren.
Klären Sie im Vertrag auch, wer vor dem Graben die Pläne der Leitungen für Strom, Wasser, Gas und Telefon einholt. Pfostenlöcher reichen etwa 80 Zentimeter tief, und dort liegen oft die Hausanschlüsse.
Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen
- Ein Angebot an der Haustür mit Restmaterial von einer Baustelle und einem Preis, der nur heute gilt.
- Vorkasse über die ganze Summe vor dem ersten Arbeitstag.
- Barzahlung ohne Rechnung gegen Nachlass. Sie verlieren damit den Steuerabzug und jeden Nachweis.
- Ein Preis am Telefon ohne Besuch vor Ort.
- Nur eine Handynummer, keine Anschrift.
- Keine Angabe zu Fundamenten und Tiefe der Pfosten.
Eine Anzahlung für bestelltes Material ist dagegen üblich, weil der Betrieb in Vorleistung geht. Vereinbaren Sie eine Teilzahlung nach der Lieferung und die letzte Rate nach der Abnahme. Holen Sie mindestens zwei Angebote für dieselbe Leistung ein. Ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung, verbindlich ist ein Festpreis.
Die Abnahme mit Protokoll absichern
Ist der Zaun fertig, nehmen Sie ihn ab. Mit der Abnahme wird die Rechnung fällig, und die Fristen für Mängel beginnen. Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern.
- Gehen Sie den Zaun bei Tageslicht von beiden Seiten ab.
- Prüfen Sie jeden Pfosten mit der Wasserwaage und messen Sie die Höhe an mehreren Stellen.
- Öffnen und schließen Sie jedes Tor mehrmals.
- Schreiben Sie jeden Mangel mit Foto ins Protokoll, auch den, den Sie schon kennen.
- Lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben.
Der vierte Schritt ist der wichtigste. Nehmen Sie einen Zaun ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, behalten Sie Ihre Rechte nur, wenn Sie sich diese bei der Abnahme vorbehalten. Ein Satz im Protokoll genügt.
Die Frist für Mängel beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk 5 Jahre, sonst 2 Jahre, jeweils ab Abnahme. Ob ein Zaun als Bauwerk zählt, ist im Einzelfall zu klären. Schreiben Sie die Frist deshalb in den Vertrag. Die Abnahme ist der letzte Schritt, wenn Sie einen Zaun Schritt für Schritt planen.
Häufige Fragen
Braucht ein Zaunbauer einen Meisterbrief?
Ein Zaunbauer braucht keinen Meisterbrief, wenn er nur fertige Felder zwischen gekaufte Pfosten montiert. Zaunbau steht nicht in der Liste der Meisterhandwerke. Fertigt er Tore oder Gitter aus Metall selbst an, muss er als Metallbauer in der Handwerksrolle stehen.
Woran erkenne ich, ob ein Zaunbauer versichert ist?
Ob ein Zaunbauer versichert ist, zeigt der Versicherungsschein seiner Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich ihn vor dem Auftrag zeigen. Die Versicherung zahlt, wenn beim Graben eine Leitung beschädigt wird.
Sollte ich einen Zaunbauer bar bezahlen?
Einen Zaunbauer bezahlen Sie besser per Überweisung als bar. Nur dann können Sie 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer abziehen. Die Überweisung belegt außerdem, was Sie wann bezahlt haben.
Wie lange kann ich Mängel an einem neuen Zaun rügen?
Mängel an einem neuen Zaun können Sie 5 Jahre ab Abnahme rügen, wenn er als Bauwerk zählt, sonst 2 Jahre. Ob ein Zaun ein Bauwerk ist, ist im Einzelfall zu klären. Schreiben Sie die Frist deshalb in den Vertrag.
Was ist eine Handwerkskarte?
Eine Handwerkskarte ist der Nachweis der Handwerkskammer, dass ein Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist. Sie ist nötig für Meisterhandwerke wie Metallbauer. Ein eingetragener Betrieb zeigt sie Ihnen auf Nachfrage.
