Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung
Ein Kostenvoranschlag sagt Ihnen, was der Zaun voraussichtlich kosten wird. Der Betrieb schätzt dafür Material und Arbeitszeit. Weil er beim Graben auf Steine, Wurzeln oder alte Fundamente stoßen kann, ist die Schätzung nicht fest. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt ihn Kostenanschlag und behandelt ihn als unverbindliche Berechnung, solange der Betrieb keine Garantie für den Preis übernimmt.
Wie viel mehr erlaubt ist, steht nicht im Gesetz. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt eine Abweichung von bis etwa 20 Prozent, die in begründeten Fällen möglich sein kann. Bei einem Voranschlag über 4.000 Euro wären das bis zu 800 Euro mehr. Der Betrieb muss die Mehrkosten aber begründen können, etwa mit einem schwierigeren Boden.
Wird es teurer, muss der Betrieb Sie sofort warnen
Merkt der Betrieb, dass der Voranschlag deutlich überschritten wird, muss er Ihnen das unverzüglich sagen. Er darf nicht einfach weiterbauen und Ihnen am Ende die höhere Rechnung schicken. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Nach der Warnung haben Sie die Wahl. Sie können den Auftrag fortsetzen und die Mehrkosten tragen. Oder Sie kündigen den Vertrag wegen der Überschreitung. Dann bezahlen Sie nur den Teil, der der schon geleisteten Arbeit entspricht, und die Auslagen, die nicht im Preis enthalten waren.
Mit einem Festpreis sind Sie sicher
Wollen Sie keine Überraschung, vereinbaren Sie einen Festpreis. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, das Wort Festpreis ausdrücklich in den Auftrag zu schreiben. Dann muss der Betrieb den Zaun zu diesem Preis bauen, auch wenn er sich verrechnet hat.
Ein Festpreis gilt aber nur für das, was im Auftrag steht. Bestellen Sie später ein zweites Tor oder eine größere Höhe, kostet das zusätzlich. Beschreiben Sie den Zaun deshalb genau, bevor Sie unterschreiben. Beim Kostenvoranschlag bleibt dagegen ein Spielraum von bis etwa 20 Prozent.
| Frage | Kostenvoranschlag | Festpreis |
|---|---|---|
| Ist der Preis verbindlich? | nein, er ist eine Schätzung | ja, für den beschriebenen Umfang |
| Darf es teurer werden? | in begründeten Fällen etwas, die Verbraucherzentrale nennt bis etwa 20 Prozent | nein, außer Sie bestellen mehr |
| Was gilt bei deutlicher Überschreitung? | Der Betrieb muss warnen, Sie dürfen kündigen. | kommt nicht vor |
Der Voranschlag selbst kostet meist nichts
Für einen Kostenvoranschlag zahlen Sie im Zweifel nichts. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt, dass ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ergänzt, dass er nur etwas kostet, wenn das vorher vereinbart wurde.
Manche Betriebe verlangen eine Gebühr für Anfahrt und Aufmaß, vor allem bei weiten Wegen. Das ist erlaubt, wenn Sie vorher zugestimmt haben. Fragen Sie deshalb am Telefon, ob der Besuch etwas kostet.
So machen Sie ein Zaunangebot vollständig
Die meisten Mehrkosten entstehen, weil im Angebot etwas fehlt. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob diese Punkte enthalten sind.
- Länge in Metern, Höhe, Zahl der Matten und Pfosten.
- Tore mit Breite, Schloss und Pfosten.
- Fundamente, Beton und die angenommene Bodenart.
- Abbau und Entsorgung des alten Zauns.
- Anfahrt, Lieferung und Entsorgung des Aushubs.
- Termin für Beginn und Ende der Arbeiten.
- Das Wort Festpreis oder ausdrücklich Kostenvoranschlag.
Kennen Sie den üblichen Preis für einen Meter Zaun, erkennen Sie Ausreißer schneller. Lassen Sie sich mindestens zwei Angebote geben und vergleichen Sie Posten für Posten.
Abnahme und Mängel nach dem Bau
Ist der Zaun fertig, nehmen Sie ihn ab. Abnahme heißt, dass Sie bestätigen, dass der Zaun im Wesentlichen wie vereinbart gebaut ist. Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Notieren Sie solche Mängel aber schriftlich im Protokoll.
- Gehen Sie den Zaun mit dem Betrieb ab und prüfen Sie Höhe, Flucht und Tore.
- Schreiben Sie jeden Mangel mit Foto in das Protokoll.
- Setzt der Betrieb Ihnen eine Frist zur Abnahme, antworten Sie rechtzeitig und nennen Sie Mängel.
- Bezahlen Sie erst nach der Abnahme und per Überweisung.
Setzt Ihnen der Betrieb eine angemessene Frist und antworten Sie nicht, gilt der Zaun als abgenommen. Das gilt bei Verbrauchern aber nur, wenn er Sie in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Ab der Abnahme laufen die Fristen für Mängel: 5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk, sonst 2 Jahre. Ob ein Zaun als Bauwerk zählt, ist im Einzelfall zu klären.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag für einen Zaun überschritten werden?
Eine feste Grenze für die Überschreitung eines Kostenvoranschlags nennt das Gesetz nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält bis etwa 20 Prozent in begründeten Fällen für möglich. Bei einer deutlichen Überschreitung muss der Betrieb Sie vorher warnen.
Muss ich einen Kostenvoranschlag für einen Zaun bezahlen?
Einen Kostenvoranschlag für einen Zaun müssen Sie im Zweifel nicht bezahlen. Er kostet nur etwas, wenn Sie das vorher vereinbart haben. Fragen Sie deshalb vor dem Besuch, ob Anfahrt oder Aufmaß berechnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Festpreis?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, ein Festpreis ist verbindlich. Beim Festpreis trägt der Betrieb das Risiko, sich verrechnet zu haben. Schreiben Sie das Wort Festpreis ausdrücklich in den Auftrag.
Darf ich den Zaunauftrag kündigen, wenn es viel teurer wird?
Den Zaunauftrag dürfen Sie kündigen, wenn der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird. Sie zahlen dann nur die schon geleistete Arbeit und die Auslagen, die nicht im Preis enthalten waren. Der Betrieb muss Sie vorher unverzüglich warnen.
Wie lange kann ich Mängel an einem neuen Zaun geltend machen?
Mängel an einem neuen Zaun können Sie 5 Jahre ab Abnahme geltend machen, wenn die Arbeit als Arbeit an einem Bauwerk zählt. Sonst sind es 2 Jahre. Ob ein Zaun als Bauwerk zählt, ist im Einzelfall zu klären.
